Homologationsservice für Fahrzeugimporteure und Fahrzeughersteller
Suchen Sie Unterstützung bei der Erstellung der schweizerischen Homologationsdokumente?
Für die Inverkehrbringung von mehr als 5 Fahrzeugen des gleichen Typs pro Jahr ist in der Schweiz ein nationales Zulassungsdokument erforderlich. Egal, ob es sich um einen Generalimporteur von Fahrzeugen mit europäischer Genehmigung handelt oder ob die Fahrzeuge in der Schweiz hergestellt oder umgebaut werden. In beiden Fällen muss beim Bundesamt für Strassen eine Schweizerische Typengenehmigung beantragt werden.
Den vollständigen Prozess für die Erstellung der schweizerischen Zulassungsdokumente können Sie getrost in unsere Hände geben. Unsere jahrelange Erfahrung mit den schweizerischen und europäischen Zulassungsvorschriften sowie unsere engen Beziehungen zu den Behörden zeichnen uns dafür aus. Sie profitieren davon in Form von kurzen Bearbeitungszeiten und tiefen Gebühren. Durch den Einsitz in Fachgremien behalten wir die für die Typisierung relevante Gesetzesentwicklung ständig im Auge und halten Sie durch unser Feedback auf dem Laufenden.
Egal ob Personenwagen, schwerer LKW, Bus, Motorrad, Elektrofahrzeug, oder Sonderfahrzeuge jeder Art. Wir unterstützen Sie kompetent in allen Fahrzeugkategorien.
Als akkreditierte Prüfstelle haben wir zudem die Möglichkeit, notwendige Homologationsprüfungen für eventuelle Umbauten, Auflastungen oder sonstige Änderungen am Fahrzeug direkt bei uns im Hause durchzuführen.
Sie möchten nur eine limitierte Stückzahl selbstgebauter oder importierter Fahrzeuge (<5) in Verkehr bringen? Dann können Sie auf eine Typengenehmigung verzichten und eine Einzelabnahme machen. Wir beraten Sie gerne und führen die erforderlichen Prüfungen durch.