Rauchmessung
Nach wie vor verlangt die schweizerische Gesetzgebung die Rauchmessung. Sie benötigen für die Homologation Ihres Fahrzeuges mit Dieselmotor eine Rauchmessung? Gerne führen wir diese an Ihrem Fahrzeug aus.
Die Rauchmessung besteht aus der Volllastmessung und aus der Trübungsmessung der freien Beschleunigung. Bei der Volllastmessung muss der massgebende Grenzwert eingehalten werden. Die Trübungsmessung der freien Beschleunigung wird hingegen als Referenzwert ausgewiesen und muss kein Grenzwert einhalten. Die Durchführung der beiden Messungen erfolgt nach den Vorgaben nationaler Normen:
- Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Anhang 5
- Weisung über die Rauchmessung bei Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotoren