Konformitätsverfahren für Geräuschemissionen von Baumaschinen
Als nach ISO/IEC 17065 akkreditierte und benannte Stelle (Notified Body EU-Kennnummer NB 2251) führen wir Konformitätsbewertungen zur Zertifizierung resp. CE-Kennzeichnung gemäss MaLV und Richtlinie 2000/14/EG, Artikel 12 Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen durch.
Umfang der Konformitätsbewertungsverfahren:
- Interne Fertigungskontrolle mit Begutachtung der Technischen Unterlagen und regelmässiger Prüfung - nach Anhang VI
- Einzelprüfung - nach Anhang VII
Als akkreditierte Prüfstelle für die Messung der Geräuschemissionen bieten wir Ihnen auch die für eine Zertifizierung erforderlichen Messungen an.