Geräuschmessungen für Einzelfahrzeuge
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In der Schweiz wurde mit der Einführung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) im Jahre 1995 für Geräuschmessungen das Messverfahren der europäischen Richtlinie 70/157/EG eingeführt. Es handelt sich dabei um eine Messung in beschleunigter Vorbeifahrt.
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Seit einigen Jahren bieten wir entsprechende Messungen auch für Einzelfahrzeuge an. Solche Geräuschmessungen können aufgrund eines Direktimportes eines Fahrzeuges, einer Änderung der Schalldämpferanlage oder anderer technischen Modifikationen von den kantonalen Zulassungsstellen angeordneten worden sein.
Mit unseren modernen Messgeräten sind wir in der Lage Geräuschpegel an Personen-, Last- und Lieferwagen sowie Motorrädern zu messen und bei Bedarf aufzuzeichnen. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt gleich vor Ort.
Für Personenwagen gelten folgende Grenzwerte:
1.Inverkehrssetzung | Grenzwerte |
01.07.1977-30.09.1982 | 80 dB(A)* |
01.10.1982-30.09.1986 | 77 dB(A)* |
01.10.1986-30.09.1995 | 75 dB(A)** |
ab 01.10.1995 | 74 dB(A)*** |
* exkl. Wohnmotorwagen ** inkl. Wohnmotorwagen *** +1 dB für Sonderfahrzeuge
Audio-Beispiel Geräuschmessung (wma-File)
Ein Merkblatt mit Informationen über den Ablauf, die Preisliste sowie eine Auftragserteilung für die Geräuschmessung sind im Downloadbereich zu finden.
Wir können auch Schallleistungsmessungen nach 2000/14/EG (für im Freien vorgesehene Geräte und Maschinen) durchführen.
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Weiterführende Informationen sind auch im Downloadbereich zu finden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Geräuschmess-Spezialist gerne zur Verfügung.
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